Open-Source Software

Die Neuschöpfung eines Namens für ein Phänomen, das fast so alt ist wie die Computerindustrie, ist im Falle Open Source kein Marketinggag, sondern der Versuch, einen Begriff zu etablieren, der die Entwickler und Verfechter freier Software der Notwendigkeit enthebt, ständig sowohl zwischen kostenloser Software und freier Software als auch zwischen den verschiedenen Lizenzen freier Software differenzieren zu müssen.

Lizenzbedingungen gibt es sowohl bei kommerzieller Software als auch im Bereich der freien Software fast so viele verschiedene, wie es Programme gibt. Der Begriff Open Source wurde geprägt, um einen gemeinsamen Namen für die Lizenzen benutzen zu können, die Freiheit im Sinne der Wissenschaft verkörpern.

Der Begriff Software kann nahezu alles bezeichnen, was auf einem Computer ausgeführt wird, sowohl das fertige, nur auf einer Architektur ausführbare Programm (Binary) als auch den vom Programmierer geschriebenen, menschenlesbaren Programmtext (Source).

Die Verteilung von Software in Form von ausführbaren Programmen ist sicher die häufigste Distributionsweise. Da diese Form jedoch keine Veränderungen an einem Programm oder die Portierung auf andere Hardwareplattformen ermöglicht, erfordert die Entwicklung freier Software die Verteilung des Sourcecodes.

Frei wurde durch open ersetzt, um zu erreichen, daß nicht mehr umsonst sondern offen für alles assoziiert wird.

Public Domain
stellt im Sinne von Open Source keine Lizenz dar. Es bedeutet im wesentlichen, daß der Autor auf jeglichen Einfluß auf sein Werk verzichtet. Der im Deutschen am ehesten vergleichbare Begriff ist der der Gemeinfreiheit, sie bedeutet, daß jeder alles damit machen kann.

Die BSD License
ist eine der ältesten Lizenzen und schränkt sowohl Programmierer als auch Anwender nur insofern ein, daß die ursprünglichen Autoren genannt werden müssen. Hauptpunkt der Lizenz ist der Ausschluß von Haftungsansprüchen gegenüber den Programmierern. Sourcecode, der der BSD-Lizenz unterliegt, kann in eigenen Entwicklungen benutzt werden, ohne daß diese wiederum freie Software sein müssen. Die BSD-Lizenz stammt von der Universität von Berkeley. BSD steht für Berkeley Software Distribution.

Die GNU General Public License (GPL)
hat sozusagen politische Ziele, da sie neben den schon bekannten Haftungsausschlüssen auch noch die Forderung enthält, daß alle Weiterentwicklungen und alle Programme, die in irgendeiner Form unter der GPL lizensierten Code enthalten, wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Diese Eigenschaft hat ihr den Spitznamen GNU Public Virus eingetragen. Dahinter steht nicht nur der Nutzen für die freier Software, sondern auch eine politische Motivation im Umgang mit dem Copyright. Aus Sicht der GPL verhindert das Copyright den natürlichen Umgang mit anderen Computernutzern, da es einigen Privilegien einräumt (denjenigen, die eine Software lizensiert haben). Ferner verbietet die GPL auch das Hinzufügen weiterer Einschränkungen, die in irgendeiner Form auf unter der GPL stehendem Quellcode basieren. Diese Einschränkung macht GNU-Software, insbesondere Bibliotheken, im wesentlichen für eine Verwendung im kommerziellen Umfeld unbrauchbar. GNU ist ein rekursives Akronym und steht für GNU is not Unix.

Die GNU Library General Public License (LGPL)
entspricht im wesentlichen der GPL, mit der Ausnahme, daß Programme, die lediglich mit einer der LGPL unterliegenden Bibliothek verbunden werden, nicht als abgeleitete Arbeit im Sinne der GPL betrachtet werden. So wird die Verwendung von durch LGPL geschützten Bibliotheken zur Entwicklung kommerzieller bzw. nicht der GPL unterliegender Software ermöglicht. Änderungen an der Bibliothek selbst müssen allerdings wieder der LGPL unterliegen. Software, die der LGPL unterliegt, bietet damit bessere Möglichkeiten für eine Verbindung zwischen freien und kommerziellen Entwicklungen.

Das größte Gewicht liegt bei den unter dem Namen Open Source zusammengefaßten Lizenzen auf dem Recht, den Quellcode nicht nur zu lesen, sondern auch zu verändern, und diese Veränderungen zusammen mit dem originalen oder dem veränderten Quellcode wiederum Dritten zugänglich machen zu dürfen.
 
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